Öffentl. Programm
 

Öffentl. Samstagsführung

Pittoreske Basler Altstadt I

Stadtrundgang zu den historischen Highlights auf dem Münsterhügel
mit den VISIT BASEL StadtführerInnen
Samstag, 19. Mai 2012, 10:30 Uhr

 

Nächste öffentliche Führung

Scheinheiliges Basel

Unterhaltsamer Stadtrundgang mit anschliessendem Sonntagsbrunch
mit Maja Reichenbach
Sonntag, 20. Mai 2012, 10:30 Uhr

 

Nächster öffentlicher Kurs

Sex and crime in der Bibel

Gewalt und Unsittsames in der Heiligen Schrift
mit Mike Stoll
Mittwoch, 04. Juli 2012, 19:00 Uhr

 
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gruppen

Besten Dank für das Vertrauen und Interesse, das Sie uns entgegenbringen. Wir empfehlen Ihnen, die nachfolgenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» (AGB, nachfolgend AGB genannt) sorgfältig zu lesen. Diese AGB gelten für alle geschlossenen Gruppenveranstaltungen (nachfolgend Veranstaltung genannt), welche von der VISIT BASEL AG organisiert sind und welche gesamthaft weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung(en) einschliessen. Für alle übrigen Geschäftsbeziehungen kommen andere Geschäftsbedingungen zur Anwendung. Die vorliegenden AGB sind integrierter Bestandteil des Vertrages, welcher mit Ihrer definitiven Zusage und Annahme unserer Offerte in Kraft tritt.


Zusage / Annahme unserer Offerte

 

Ihre Zusage (Annahme unserer Offerte) erfolgt durch Sie auf schriftlichem (Briefpost, Fax, E-Mail) oder mündlichem Weg (persönlich, telefonisch). Ihre Zusage ist verbindlich und verpflichtet Sie, die vereinbarten Preise inklusive möglicher Zuschläge und möglicherweise weiterer vereinbarten Kosten (nachfolgend Preis genannt) zu bezahlen. Die vertraglichen Vereinbarungen aus Ihrer Zusage und die vorliegenden AGB gelten für alle Teilnehmer. Um eine perfekte Abwicklung Ihres Auftrages gewährleisten zu können, erhalten Sie von uns nach Ihrer Zusage eine Auftragsbestätigung zugestellt.


Zahlung

 

Ist nichts anders vereinbart, so ist der Preis bis spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin zahlbar. Sie erhalten darüber eine entsprechende Rechnung zugestellt. Unmittelbar bei Erhalt der Rechnung zahlbar sind jedoch Eintrittskarten, Fahrscheine oder andere in Ihrer Offerte und Auftragsbestätigung erwähnten Leistungen, deren Gegenwert bei einer Teil- oder Totalannullierung nicht rückerstattet werden kann. 

 

Gewisse Leistungen werden für Sie erst nach Erhalt Ihrer Zahlung eingekauft, zum Bespiel Eintrittskarten für Sonderausstellungen, Konzert-, Theater- oder Sportveranstaltungen. Diese können somit erst bestätigt werden, nachdem Sie in Ihrem Auftrag zugekauft werden konnten. Eine Annullierung solcher Leistungen ist ebenfalls nicht möglich. 

 

Besondere Vereinbarungen bezüglich Zahlungstermine (An-, Teil- und Restzahlungen) werden in der Regel bei grösseren Veranstaltungen getroffen (Depot- und Kautionszahlungen). Bei Events müssen in jedem Fall Depot- und Kautionszahlungen geleistet werden (vgl. Offerte).

 

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die VISIT BASEL AG bei Nichteinhalten der vereinbarten Zahlungstermine die Durchführung von gebuchten Veranstaltungen verweigern kann. In einem solchen Fall gilt dies als Totalannullierung durch den Auftraggeber. Die Forderung der VISIT BASEL AG über 100% des Auftragtotales bleibt dabei bestehen und wird nötigenfalls auf dem Rechtsweg eingefordert.

 

Nachrechnungen (z.B. Abrechnung der konsumierten Getränke bei Banketten) sind innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. 

 

Die VISIT BASEL AG behält sich vor, bei Zahlungsverzügen Verzugszinsen zu den gesetzlichen Höchstansätzen zu belasten.

 
Meldung der definitiven Teilnehmerzahl

 

Die definitive Teilnehmerzahl für die jeweiligen gebuchten Leistungen muss vor dem jeweiligen, einzelnen Durchführungsdatum der VISIT BASEL AG gemeldet werden. Die Meldefristen sind wie folgt geregelt:

 

  • Stadtführungen: spätestens 4 Arbeitstage vor Durchführung
  • Gastronomie- und Cateringleistungen: spätestens 2 Arbeitstage vor Durchführung
  • Ausflüge: spätestens 7 Arbeitstage vor Durchführung
  • Andere Leistungen: wenn nicht anders in Ihrer Bestätigung aufgeführt, spätestens 5 Arbeitstage vor Durchführung

 

Bei kombinierten Leistungen kommt immer jene späteste Meldefrist zur Anwendung, welche am weitesten vor dem Durchführungsdatum liegt.

 

Wir machen Sie aufmerksam, dass eine Reduzierung der Teilnehmerzahl, unabhängig vom Zeitpunkt der Meldung, Einfluss auf Ihre gebuchten Leistungen haben (z.B. Wechsel der Räumlichkeit in Restaurationsbetrieben, Zusammenlegung von Gruppen, etc.).

 

Die uns gemeldete Teilnehmerzahl ist für uns verbindlich und wird im Minimum entsprechend verrechnet.

 
Totalannullierung von Stadtführungen und anderen Eigenleistungen der VISIT BASEL AG durch den Auftraggeber

 

Ist nichts anders vereinbart, so werden im Fall einer Annullierung folgende Kosten berechnet:

 

  • Bis 30 Kalendertage vor Veranstaltung: keine Kosten
  • Bis 21 Kalendertage vor Veranstaltung: CHF 5.00 pro Person, mindestens CHF 100.00 pro Gruppe
  • Bis 7 Kalendertage vor Veranstaltung: CHF 10.00 pro Person, mindestens CHF 200.00 pro Gruppe
  • Bis 2 Arbeitstage vor Veranstaltung: 80% des vereinbarten Totalpreises (= Rechnungstotal)
  • Ab 2 Arbeitstagen vor Veranstaltung: 100% des vereinbarten Totalpreises (= Rechnungstotal)

 

Alle Ansätze verstehen sich exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

Reduzierung der Teilnehmerzahl bei Stadtführungen und anderen Eigenleistungen der VISIT BASEL AG durch den Auftraggeber

 

Ist nichts anders vereinbart, so können Sie die Teilnehmerzahl bis 4 Arbeitstage vor Beginn Ihrer Stadtführung resp. einer anderen Eigenleistung der VISIT BASEL AG anpassen. Bei Kleingruppen kommen Pauschalpreise pro Gruppe zur Anwendung. Die Details entnehmen Sie bitte der jeweiligen Publikation auf der Website www.visitbasel.ch. Rückerstattungen erfolgen ausschliesslich ab einem Differenzbetrag von CHF 40.00.


Annullierung von Transferfahrten durch den Auftraggeber

 

Ist nichts anders vereinbart, so werden bei Annullierung von Transferfahrten pro Fahrzeug und Transferstrecke folgende Kosten berechnet:

 

  • Bis 21 Kalendertage vor Durchführung: CHF 80.00 pauschal
  • Bis 15 Kalendertage vor Durchführung: 10% des vereinbarten Preises, mindestens jedoch CHF 80.00
  • Bis 10 Kalendertage vor Durchführung: 20% des vereinbarten Preises, mindestens jedoch CHF 150.00
  • Bis 5 Arbeitstage vor Durchführung: 50% des vereinbarten Preises, mindestens jedoch CHF 200.00
  • Bis 1 Arbeitstag vor Durchführung: 90% des vereinbarten Preises
  • Am Durchführungstag: 100% des vereinbarten Preises

 

Alle Ansätze verstehen sich exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 
Annullierung von Gastronomie- und Cateringleistungen durch den Auftraggeber

 

Ist nichts anders vereinbart, so werden bei Annullierungen pro Person, welche die vereinbarte minimale Teilnehmerzahl unterschreitet, folgende Kosten berechnet:

 

  • Bis 30 Kalendertage vor Veranstaltung: CHF 10.00 pro Person, maximal CHF 200.00
  • Bis 21 Kalendertage vor Veranstaltung: CHF 10.00 pro Person, bei Totalannullierung des Anlasses pauschal CHF 300.00
  • Bis 8 Kalendertage vor Veranstaltung: 35% des vereinbarten Preises zzgl. Getränkeumsatzentschädigung*
  • Bis 3 Arbeitstage vor Veranstaltung: 65% des vereinbarten Preises zzgl. Getränkeumsatzentschädigung*
  • Bis 2 Arbeitstage vor Veranstaltung: 90% des vereinbarten Preises zzgl. Getränkeumsatzentschädigung*
  • Ab 1 Arbeitstag vor Veranstaltung: 100% des vereinbarten Preises zzgl. Getränkeumsatzentschädigung*

 

* Auf die Annullierungskosten werden 30% Getränkeumsatzentschädigung aufgerechnet. 


Annullierung von Ausflügen durch den Auftraggeber

 

Ist nichts anders vereinbart, so werden bei Annullierungen pro Person, welche die vereinbarte minimale Teilnehmerzahl unterschreitet, folgende Kosten berechnet:

 

  • Bis 30 Kalendertage vor Veranstaltung: CHF 20.00 pro Person, maximal CHF 400.00
  • Bis 21 Kalendertage vor Veranstaltung: CHF 30.00 pro Person, bei Totalannullierung des Ausfluges pauschal CHF 600.00
  • Bis 8 Kalendertage vor Veranstaltung: 35% des vereinbarten Preises, mindestens CHF 40.00 pro Person
  • Bis 3 Arbeitstage vor Veranstaltung: 65% des vereinbarten Preises, mindestens CHF 50.00 pro Person
  • Bis 2 Arbeitstage vor Veranstaltung: 90% des vereinbarten Preises
  • Ab 1 Arbeitstag vor Veranstaltung: 100% des vereinbarten Preises

 

Beachten Sie bitte, dass in Ihrem Ausflugspaket gewisse Leistungen enthalten sein können (z.B. Fahrscheine, Eintrittskarten für Sonderausstellungen, Konzert-, Theater- oder Sportveranstaltungen), welche nicht annullierbar sind! 

 
Annullierung von anderen Leistungen durch den Auftraggeber

 

Ist nichts anders vereinbart, so kommen bei Annullierung von anderen Leistungen die Annullierungsbestimmungen des jeweiligen Leistungsträgers zur Anwendung. Es werden Ihnen die vom jeweiligen Leistungsträger erhobenen Annullierungskosten zzgl. einer Administrativgebühr von 10% der Annullierungskosten in Rechnung gestellt. Beachten Sie bitte, dass gewisse Leistungen (z.B. Fahrscheine, Eintrittskarten für Sonderausstellungen, Konzert-, Theater- oder Sportveranstaltungen) nicht annullierbar sind! 


Organisation und Durchführung

 

Falls eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt, wegen behördlichen Massnahmen oder wegen Streiks aus Sicht der VISIT BASEL AG nicht begonnen oder frühzeitig abgebrochen werden muss, kann keine Gutschrift/Vergütung der vereinbarten Preise, auch nicht teilweise, gegenüber der VISIT BASEL AG geltend gemacht werden. Ebenso sind alle weiteren Ersatzforderungen ausgeschlossen. Selbstverständlich ist die VISIT BASEL AG in einem solchen Fall bemüht, Ihnen eine adäquate Ersatzleistung anzubieten. Über die Annahme einer Ersatzleistung entscheidet alleine der Auftraggeber.  

 

Es kann in seltenen Ausnahmen vorkommen, dass unser eigenes Personal oder durch die VISIT BASEL AG zur Leistungserbringung beauftragte Unternehmen und deren Personal aus wichtigen, nicht vorhersehbaren Gründen die Leistungen nicht oder nur teilweise erbringen können. Sollte ein solcher Fall eintreten, wird die Leistung unmittelbar vor Ort abgesagt und der vereinbarte Preis (abzüglich der benutzten Leistungen) wird Ihnen gutgeschrieben bzw. vergütet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

 

Die VISIT BASEL AG kann jederzeit und ohne Ankündigung Wechsel innerhalb des eigenen Personals oder Wechsel der durch die VISIT BASEL AG zur Leistungserbringung beauftragten Unternehmen vornehmen.
 

Verspätetes Eintreffen am Treffpunkt

 

Auf Ihrer Auftragsbestätigung finden Sie Angaben zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns. Wir bitten Sie, diesen Zeitpunkt einzuhalten. 20 Minuten (bei Transferfahrten 30 Minuten) nach dem vereinbarten Zeitpunkt des Leistungsbeginns hat die VISIT BASEL AG das Recht, die Leistung zu verweigern. Sie haben keinen Anspruch auf Gutschrift / Vergütung des vereinbarten Preises und alle weiteren Ersatzforderungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Kann die Leistung trotz verspäteten Leistungsbeginns erbracht werden, kommen folgende Ansätze für die Wartezeit zur Anwendung: Bei Stadtführung CHF 25.00 pro Stadtführer je angebrochene Viertelstunde, bei Transfers CHF 80.00 pro Fahrzeug und Transfer je angebrochene halbe Stunde. Mehrkosten von anderen zur Leistungserbringung involvierten Unternehmen, werden Ihnen in der Höhe der tatsächlich entstanden Mehrkosten zzgl. einer Administrativgebühr von 10% zusätzlich in Rechnung gestellt. 


Ausschluss von der Veranstaltung

 

Die VISIT BASEL AG behält sich vor, einen oder mehrere Teilnehmer vom Bezugsrecht einer vereinbarten Leistung auszuschliessen.


Haftungsausschluss, Versicherung

 

Bei allen Leistungen wird von der VISIT BASEL AG jegliche Haftung, insbesondere für Personenschäden, abgelehnt. Dieser Haftungsausschluss findet auch dann Anwendung, wenn der Schadenverursacher ebenfalls Nutzniesser der Leistung ist oder wenn der Schaden durch VISIT BASEL Personal oder durch ein durch die VISIT BASEL AG zur Leistungserbringung beauftragtes Unternehmen und dessen Personal verursacht wurde. Jeder Teilnehmer ist daher in jedem Fall selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung (Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung!) verantwortlich. Ausserdem lehnt die VISIT BASEL AG ausdrücklich jede Haftung bei Diebstahl und Verlust von persönlichen Gegenständen ab.


Haftungsbegrenzung und Verjährung

 

Haftungsansprüche und Schadenersatzforderungen gegenüber der VISIT BASEL AG sind auf das Doppelte des direkt auf die entsprechende Leistung zuordenbaren Umsatzes (Preises) beschränkt. Haftungsansprüche und Schadenersatzforderungen, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende der vereinbarten Leistung folgenden Tag.


Programm- und Preisänderungen

 

Programmänderungen bleiben zu jeder Zeit vorbehalten. Für bestimmte, nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die in unserer Offerte und/oder in Ihrer Auftragsbestätigung angegebenen Preise zu erhöhen, und zwar im Falle von zum Ausstellungszeitpunkt noch nicht bekannten Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge), neu eingeführten oder erhöhten allgemein verbindlichen Gebühren oder Abgaben (z.B. erhöhte Hafentaxen oder Start- und Landegebühren), staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer, Gasttaxen, Touristensteuern, Strassengebühren usw.), ausserordentlichen Preiserhöhungen von Hotels und Gastronomiebetrieben, Preiserhöhungen von Museen, plausibel erklärbaren Druckfehlern, Wechselkursänderungen. 

 

Falls VISIT BASEL die in der Offerte und/oder in Ihrer Auftragsbestätigung angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor dem jeweiligen Leistungsbeginn bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich offerierten bzw. verrechneten Preises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird Ihnen VISIT BASEL alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen schnellstmöglich zurückerstatten.


Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bis zu unserer schriftlichen Auftragsbestätigung Ihrer definitiven Zusage vorbehalten.


Vertragspartner

 

VISIT BASEL AG • Incoming Services & Guided Tours • Leimenstrase 29 • CH-4051 Basel.

 
Gerichtsstand

 

Für alle Rechtsbeziehungen mit der VISIT BASEL AG ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Basel (Basel-Stadt). 

 

© VISIT BASEL AG · CH-4051 Basel